Allgemeine GeschÀftsbedingungen

  1. GĂ€ste der Surfvilla-Einrichtung sind verpflichtet, vor dem Check-in einen Ausweis vorzuzeigen und die Anmeldekarte zu unterschreiben. Bei Verweigerung werden die ZimmerschlĂŒssel nicht ausgegeben und die Kaution nicht erstattet.
  2. Das Zimmer wird tageweise vermietet. Der Hoteltag dauert von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am folgenden Tag.
  3. Der Wunsch, den Aufenthalt ĂŒber den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlĂ€ngern, sollte vom Gast bis 10:00 Uhr an dem Tag gemeldet werden, an dem die Zimmermietzeit ablĂ€uft. Die Einrichtung wird den Wunsch nach VerlĂ€ngerung des Aufenthalts so weit wie möglich berĂŒcksichtigen.
  4. Die VerlĂ€ngerung des Aufenthalts im Cottage ĂŒber 10:00 Uhr hinaus wird als AufenthaltsverlĂ€ngerung behandelt.
  5. Am Anreisetag sind die GĂ€ste verpflichtet zu prĂŒfen, ob im Zimmer keine SchĂ€den oder fehlende Ausstattung vorhanden sind. Alle MĂ€ngel mĂŒssen am Tag des Aufenthaltsbeginns gemeldet werden. FĂŒr nicht gemeldete AusstattungsmĂ€ngel werden die GĂ€ste finanziell belastet.
  6. Am Abreisetag sind die GĂ€ste verpflichtet, die ZimmerĂŒbergabe zu vereinbaren. Vor der Übergabe sind die GĂ€ste verpflichtet, das Geschirr zu spĂŒlen, die BettwĂ€sche zu entfernen und den MĂŒll zu entsorgen.
  7. Der Gast darf das Zimmer nicht an andere Personen ĂŒbertragen, auch wenn der Zeitraum, fĂŒr den er bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
  8. Nicht angemeldete Personen dĂŒrfen sich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr auf dem GelĂ€nde der Einrichtung aufhalten. Der Aufenthalt einer nicht angemeldeten Person im GĂ€ste-Cottage nach 22:00 Uhr entspricht der Zustimmung des Mieters zur kostenpflichtigen Unterbringung einer Person im GĂ€ste-Cottage in Höhe von 50 PLN pro Person, darf aber die Anzahl der Betten im jeweiligen Zimmer nicht ĂŒberschreiten.
  9. Die Einrichtung erbringt Dienstleistungen entsprechend ihrer Kategorie und ihrem Standard. Bei EinwĂ€nden bezĂŒglich der ServicequalitĂ€t wird der Gast gebeten, diese sofort zu melden, damit das Personal der Einrichtung reagieren kann.
  10. Die Einrichtung ist nicht verantwortlich fĂŒr den Verlust oder die BeschĂ€digung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen, anderen GegenstĂ€nden und wertvollen Objekten oder Objekten von wissenschaftlichem oder kĂŒnstlerischem Wert.
  11. In der Einrichtung gelten Ruhezeiten von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr am folgenden Tag.
  12. WÀhrend der nÀchtlichen Ruhezeiten sind GÀste und Personen, die die Dienstleistungen der Einrichtung nutzen, verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Ruhe des Aufenthalts anderer GÀste in keiner Weise gestört wird.
  13. Der Gast der Einrichtung trĂ€gt die volle materielle Verantwortung fĂŒr alle Arten von SchĂ€den oder Zerstörungen an Ausstattung und technischen GerĂ€ten der Einrichtung, die durch sein Verschulden oder besuchende GĂ€ste entstehen.
  14. Bei Verletzung der Bestimmungen dieser Vorschriften kann die Einrichtung die weitere Erbringung von Dienstleistungen fĂŒr die Person verweigern, die sie verletzt hat. Eine solche Person ist verpflichtet, den Forderungen des Einrichtungspersonals sofort nachzukommen, Verpflichtungen fĂŒr frĂŒhere Dienstleistungen zu begleichen und fĂŒr eventuell verursachte SchĂ€den und Zerstörungen zu zahlen sowie das EinrichtungsgelĂ€nde zu verlassen.
  15. Die Einrichtung kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der wĂ€hrend eines frĂŒheren Aufenthalts die Vorschriften der Einrichtung grob verletzt und dabei SchĂ€den im Namen der Einrichtung oder der GĂ€ste oder SchĂ€den an GĂ€sten, Einrichtungspersonal oder anderen Personen, die sich in der Einrichtung aufhalten, verursacht oder anderweitig die Ruhe gestört hat.
  16. Aus GrĂŒnden der Brandschutz ist es verboten, in den Cottages HeizgerĂ€te, BĂŒgeleisen und andere elektrische GerĂ€te zu verwenden, die nicht zur Cottage-Ausstattung gehören. Das oben Genannte gilt nicht fĂŒr LadegerĂ€te und Netzteile fĂŒr RTV- und ComputerausrĂŒstung.
  17. Bei jedem Verlassen des Cottages sollte der Gast prĂŒfen, ob die TĂŒr geschlossen ist und sich vergewissern, dass sie verschlossen ist.
  18. Persönliche GegenstĂ€nde, die vom abreisenden Gast im Cottage zurĂŒckgelassen werden, werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse gesendet. Falls eine solche Anweisung nicht erhalten wird, wird die Einrichtung diese GegenstĂ€nde 3 Monate lang aufbewahren und sie dann fĂŒr wohltĂ€tige Zwecke oder zur öffentlichen Nutzung ĂŒbertragen.
  19. Hundebesitzer sind verpflichtet, nach ihren Tieren aufzurÀumen.
  20. Die Einrichtung behĂ€lt sich das Recht vor, Zahlung 'im Voraus' zu verlangen. Bei Verweigerung hat das Einrichtungspersonal das Recht, die Ausgabe des ZimmerschlĂŒssels zu verweigern.
  21. Bei VerkĂŒrzung des Aufenthalts erstattet die Einrichtung kein Geld zurĂŒck.
  22. Um eine Reservierung vorzunehmen, mĂŒssen Sie eine Kaution von 30% des Aufenthaltspreises auf das Konto einzahlen. Das Datum des Eingangs der Kaution auf dem Konto zĂ€hlt, nicht das Sendedatum. Die Zahlung bedeutet die Annahme der Vorschriften der Einrichtung 'Surfvilla'.
  23. Das AnzĂŒnden von Grills ist nur an von der Einrichtung bezeichneten Stellen unter besonderer Vorsicht und Einhaltung der Brandschutzbestimmungen möglich.
  24. Der Einrichtungsbesitzer trĂ€gt keine rechtliche oder materielle Verantwortung fĂŒr SchĂ€den oder Diebstahl von Autos, die auf dem EinrichtungsgelĂ€nde abgestellt werden.

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